In Zeiten, in denen das Land Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung fordert, wird die Münstertalbahn entgegen aller Versprechungen, so modernisiert und betrieben, dass die Lärmbelastung für die Anwohner pro vorbeifahrendem Zug erheblich gestiegen ist (Luftschall/Körperschall).
Die 16. BImschV sieht Grenzwerte für tags (6-22 Uhr) mit 59 db(A) und nachts (22-6 Uhr) mit 49 db(A) vor. Für Schulen reduziert sich der Grenzwert um 2 db(A) auf 57 bzw. 47 db(A).
Die aktuellen Spitzenwerte des Talent 2 liegen bei 94 db(A) (Quelle: private Messungen mit kalibriertem Gerät auf Höhe der Kinderkrippe in Staufen). Geräuschpegel von 85 db(A) verursachen bei andauernder Einwirkung Gehörschädigungen. Ab 85 db(A) ist im gewerblichen Bereich Gehörschutz vorgeschrieben. Jeweils 10 db(A) mehr bedeuten eine Verdopplung der Lärmlast.
Die Nachtruhe
Nächtlicher Verkehrslärm mit 55 db(A) führt zu Störungen des Schlafs, die längerfristig gesundheitsschädlich sind. Infolge der unregelmäßigen Durchfahrten verhindern die großen Differenzen zwischen Ruhe und hohen Schallpegeln den Tiefschlaf, der für eine nachhaltige Erholung unabdingbar ist.
Tatsächlich hat sich die Nachtruhe an der Endhaltestelle aufgrund der Fahrplanausweitung auf ca. 4 Stunden reduziert (zwischen 0.19 und 4.33 Uhr). Die Züge in den Nachtzeiten (22-6 Uhr) sind bislang kaum genutzt.
Professor Greiser, Uni Bremen sagt zur Nachtruhe: „Bei kurzer Schlafzeit steigt das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen (lt. Augsburger Herzinfarkt-Register erhöht sich das Risiko für einen akuten Herzinfarkt um 300 % bei Frauen). Ebenso erhöht sich das Risiko für Übergewicht und die Entwicklung von Diabetes bei Erwachsenen.“
NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine Literaturstudie über die aktuell bekannten Publikationen zur Untersuchung der medizinischen Wirkung von Bahnlärm veröffentlicht sowie die Ergebnisse dieser Literaturstudie in einem Fachgespräch mit Experten aus der Lärmwirkungsforschung und dem Umweltbundesamt diskutiert. PDF